Welche Versicherungen gibt es?Diebstahlschutzversicherung
Grundsätzlich gibt es eine Diebstahlschutzversicherung für Mietwägen. Bei der Diebstahlschutzversicherung wird wie bei der Vollkaskoversicherung zwischen Diebstahlschutzversicherung MIT und Diebstahlschutz OHNE Selbstbeteiligung unterschieden. Wenn Sie eine Versicherung „ohne Selbstbeteiligung“ gebucht haben, bekommen Sie bei einem Diebstahl den vollen Betrag zurück erstattet. In vielen Vollkaskoversicherungen ist die Diebstahlversicherung bereits inkludiert, daher sollten Sie Ihr Angebot genau durchlesen, um unnötige Kosten durch eine zusätzliche Diebstahlschutzversicherung zu vermeiden.
Vorsicht bei Angeboten mit Selbstbeteiligung! Bei einem Angebot mit Selbstbeteiligung müssen Sie mit bis zu vierstelligen Beträgen rechnen, die Sie selbst zahlen müssen.
Bei MietwagenCheck sehen Sie direkt bei den Angeboten ob ein Diebstahlschutz inkludiert ist. Wir empfehlen Ihnen immer nach solchen Angeboten Ausschau zu halten, damit Sie rundum abgesichert sind. Folgende Grafik stellt exemplarisch ein Angebot bei MietwagenCheck dar.
Bei der Diebstahlschutzversicherung auf die Selbstbeteiligung achten!
Sind private Gegenstände auch in der Diebstahlschutzversicherung inkludiert?private Gegenstände
Ihre privaten Gegenstände sind nicht in der Diebstahlschutzversicherung inkludiert. Das heißt für den Ernstfall, wenn jemand Ihren Mietwagen aufbricht und Ihre Kamera klaut, kommt die Vollkasko, bzw. die Diebstahlschutzversicherung nur für den entstandenen Schaden am Wagen auf. Ihre Kamera ist jedoch nicht versichert.
Auch die Hausratsversicherung greift in solchen Fällen nicht. Diese ist dann einsetzbar, wenn private Dinge aus festen Unterkünften entwendet werden, wie zum Beispiel aus dem Hotelzimmer oder aus einem Ferienhaus. Beim Mietwagen hilft nur eine Reisegepäckversicherung. Diese kann bereits für wenige Tage abgeschlossen werden und lohnt sich gerade bei der Mitnahme einer teuren Kamera oder anderen Wertgegenständen.
Die beste Versicherung gegen Diebstahl ist jedoch den Dieben keinen Anlass zu liefern! Lassen Sie niemals wertvolle Dinge sichtbar im Auto liegen. Gleiches gilt für Rucksäcke und Handtaschen!
In welchen Fällen greift die Diebstahlschutzversicherung nicht?In welchen Fällen greift die
Wichtig zu wissen: Die Diebstahlversicherung greift nicht bei grober Fahrlässigkeit. Wer zum Beispiel den Mietwagen nicht abgeschlossen hat oder den Autoschlüssel mit dem Kennzeichen auf dem Schlüsselanhänger offen liegen lässt, muss selbst für den Schaden aufkommen und den Wagen ersetzten. Den Autoschlüssel in der Badetasche zurück lassen und im Meer baden, würde ebenfalls als grob fahrlässig gelten. Schwierig wird es auch, wenn der Diebstahl Wertgegenständen geschuldet ist, die offen im Auto gelassen wurden.
Wurde nicht grob fahrlässig gehandelt, deckt die Versicherung in der Regel alle festen Teile eines Fahrzeugs ab. Dazu zählt auch die Beschädigung an der Karosserie.
Wie sichere ich Navi, Autoradio oder das Multimediasystem?Navi, Autoradio oder Multimediasysteme sichern
Am sichersten ist: Alles, was nicht festverbaut ist mitzunehmen, um potenziellen Dieben keinen Anreiz zu bieten. Ist das nicht möglich, empfiehlt es sich alles mit Handtüchern oder Decken abzudecken. So sieht ein potentieller Dieb nicht auf den ersten Blick, ob sich ein Einbruch lohnt.
Wo parke ich am besten, um Diebstähle zu vermeiden?sicheres Parken
In den großen Städten gibt es leider keine Plätze mehr, die wirklich diebstahlsicher sind. Am besten sind tendenziell immer noch belebte Parkplätze und Parkhäuser. Außerdem empfiehlt es sich nach Scherben auf dem Boden Ausschau zu halten. Oftmals haben Diebe einen ausgewählten Platz, den man an bereits zu Bruch gegangenen Fensterscheiben erkennen könnte.
Wie sichere ich mein Dachgepäck?Dachgepäck sichern
Surfbretter oder Dachboxen können Sie mit speziellen Stahlseilen und Vorhängeschlössern abgesichert werden. Der ADAC empfiehlt Dachgepäck immer mit zusätzlichen Schlössern abzusichern, da sich Dachboxen sehr leicht öffnen lassen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Einbruch beobachte?Diebstahl beobachtet
Wenn Sie Zeuge eines Einbruchs werden, sollten Sie niemals selbst einschreiten, um sich nicht selber zu gefährden. Jedoch sollten Sie umgehend die Polizei verständigen und sich das Aussehen des Diebes einprägen. Wenn möglich sollten Sie sich die Fluchtrichtung oder das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs notieren, sofern die Diebe mit einem Fahrzeug unterwegs sind.
Bieten Mietwagenanbieter Diebstahlschutzsysteme an?Diebstahlschutzsysteme
Die allermeisten Mietwägen sind mit einer elektronischen Wegfahrsperre abgesichert. Die elektronische Wegfahrsperre ist seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Autoherstellern serienmäßig verbaut.
Die elektronische Wegfahrsperre aktiviert sich automatisch beim Abschalten der Zündung. Nur mit dem vorgesehen Schlüssel kann das Fahrzeug wieder bewegt werden. Dabei ist im Schlüssel ein codierter Chip angebracht, der über eine elektrische Steuereinheit überprüft wird.
Viele Mietwägen sind zudem mit einer Alarmanlage ausgestattet.
Installieren Sie ein Ortungssystem. Diese gibt es bereits ab 25€ zu kaufen. Sie verhindern zwar keinen Diebstahl, machen es jedoch einfach, das Fahrzeug zu verfolgen. Verlässt das Auto einen programmierten Bereich, erhält man eine Nachricht per SMS oder Email.
Der Mietwagen ist weg – was nun?Mietwagen gestohlen: Richtiges Verhalten
Sollte das Horrorszenario eintreffen und Ihr Mietwagen wurde tatsächlich geklaut, dann führt der erste Weg beim Mietwagen wie beim eigenen Auto zur Polizei. Am besten rufen Sie die örtliche Polizei an und bitten die Beamten zu Ihnen zu kommen. Wenn die Polizeibeamten an der Diebstahlstelle eingetroffen sind, lassen Sie sich unbedingt ein Protokoll aushändigen. Damit sichern Sie sich für die Versicherung ab. In einem weiteren Schritt informieren Sie den Vermieter vor Ort. Die Rufnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Der Vermieter wird dann zunächst Ihre Kaution einbehalten und sich ggf. um ein Ersatzfahrzeug für Sie kümmern. Die Kaution erhalten Sie zu Hause von Ihrem Vertragspartner, bzw. Ihrer Versicherung zurück.
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung. Diese läuft sowohl im Schadensfall wie auch beim Diebstahl gleich ab.