Tessa: Ja, ich musste im Urlaub schon mal auf die Vollkaskoversicherung zurückgreifen, weil ich eine selbstverschuldete Schramme am Mietwagen hatte.
Tessa: Ich hatte die Schramme ja erst gar nicht bemerkt. Als ich die Schramme sah, wusste ich erst nicht, ob ich das direkt melden muss. Das ist aber nur der Fall, wenn ein Unfall passiert oder wenn man eine Panne hat und nicht weiter fahren kann. Außerdem ist es wichtig zu differenzieren, ob noch andere Fahrzeuge involviert waren. Auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden am anderen Auto ist, muss in einem solchen Fall die Polizei eingeschaltet werden. In meinem Fall habe ich bei der Mietwagenabgabe Bescheid gesagt, dass ich einen Kratzer verursacht habe und der wurde ins Protokoll aufgenommen.
Tessa: Nein, ich hatte noch nie einen Unfall und auch keinen Schaden am Mietwagen. Daher hatte ich schon ein bisschen Angst, dass ich meine Kaution nicht wieder bekommen würde.
Tessa: Bei der Abgabe wurde der Kratzer mit 200€ veranschlagt und von meiner Kaution abgezogen. Ich erhielt den Hinweis, dass ich das Geld von meinem „Broker“ zurück erstattet bekomme. Da ich ja über diesen auch meine Versicherung „Vollkasko ohne Selbstbeteiligung“ gebucht habe.
Tessa: Ja, ich musste in Vorkasse treten und das Geld auslegen. Bezahlen musste ich eigentlich nichts, da mir das Geld zurückerstattet wird. Genau das bedeutet die Bezeichnung „Rückerstattung der Selbstbeteiligung“. Dies ist deswegen so, da der Vermieter vor Ort nicht mein direkter Vertragspartner ist. Mein Vertragspartner, der mir im Schadensfall die Selbstbeteiligung rückerstattet ist der Broker. Die Kaution, die ich hinterlege dient dem Vermieter vor Ort als Sicherheit für das von ihm gestellte Fahrzeug. Damit der Vermieter vor Ort seinem Geld nicht hinterherlaufen muss, trete ich sozusagen in Vorkasse und beantrage dann bei meinem Broker die Rückerstattung der Selbstbeteiligung.
Tessa: Vor Ort wurde, wie gesagt, ein Teil der Kaution einbehalten. Von Zuhause aus musste ich mich dann bei meinem Broker melden und meine Unterlagen einreichen. In meinem Fall ging das unglaublich einfach. Ich konnte auf der Webseite meines Brokers einen „Case“ anlegen, in dem kurz der Tatbestand beschrieben werden musste. Innerhalb dieses „Cases“ gab es dann die Funktion meine Unterlagen hochzuladen.
Tessa: Ganz wichtig ist natürlich das Rückgabeprotokoll mit Vermerk, bzw. Dokumentation des Schadens und der Zahlungsnachweis. In meinem Fall hatte ich den vom Vermieter unterschriebenen Schadensbericht, eine Kopie des Mietvertrags und eine Rechnung auf der notiert war, wie hoch der Schaden veranschlagt wurde. Bei aufwändigeren Schäden empfiehlt sich eine ausführliche Schadensrechnung.
Tessa: Man sollte unbedingt die zeitliche Frist in Erfahrung bringen. In der Regel hat man für das Einreichen der Unterlagen 4 Wochen Zeit.
Tessa: In meinem Fall wurde mir eine Nummer zugewiesen und ich erhielt eine Email sobald sich der Bearbeitungsstand verändert hatte. Innerhalb von 2 Wochen hatte ich die 200€ wieder auf meinem Konto.
Tessa: Ich hatte bisher keine Probleme, aber eine Freundin von mir hatte einen Schaden am Unterboden, der leider nicht in der Vollkasko inkludiert war. Das heißt sie musste den Schaden selbst tragen. Daher ist es wichtig zuvor genau zu checken, was durch die Versicherung abgedeckt ist. Gerade in Destinationen wie Fuerteventura, wo besonders viele steinige Straßen sind, ist es zu empfehlen eine Unterboden- oder Glas- und Reifenschutzversicherung dazu zu buchen. Die Rückerstattung der Selbstbeteiligung läuft dann bei etwaigen Schäden genau gleich ab.

Infografik: Checkliste Rückerstattung der Selbstbeteiligung