Tessa: Ja, ich musste im Urlaub schon mal auf die Vollkaskoversicherung zurückgreifen, weil ich eine selbstverschuldete Schramme am Mietwagen hatte.
Als ich die Schramme sah, wusste ich erst nicht, ob ich das direkt melden muss. Das ist aber nur der Fall, wenn ein Unfall passiert oder wenn man eine Panne hat und nicht weiter fahren kann.
Außerdem ist es wichtig zu differenzieren, ob noch andere Fahrzeuge involviert waren. Auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden am anderen Auto ist, muss in einem solchen Fall die Polizei eingeschaltet werden. Ich habe bei der Mietwagenabgabe Bescheid gesagt, dass ich einen Kratzer verursacht habe und der wurde ins Protokoll aufgenommen
Tessa: Bei der Abgabe wurde der Kratzer mit 200€ veranschlagt und von meiner Kaution abgezogen. Ich erhielt den Hinweis, dass ich das Geld von meinem „Broker“ zurück erstattet bekomme. Da ich ja über diesen auch meine Versicherung „Vollkasko ohne Selbstbeteiligung“ gebucht habe.
Ich musste also in Vorkasse treten und das Geld auslegen. Bezahlen musste ich eigentlich nichts, da mir das Geld zurückerstattet wird. Genau das bedeutet die Bezeichnung „Rückerstattung der Selbstbeteiligung“. Dies ist so, da der Vermieter vor Ort nicht mein direkter Vertragspartner ist. Mein Vertragspartner, der mir im Schadensfall die Selbstbeteiligung rückerstattet ist der Broker.
Die Kaution, die ich hinterlege dient dem Vermieter vor Ort als Sicherheit für das von ihm gestellte Fahrzeug. Damit der Vermieter vor Ort seinem Geld nicht hinterherlaufen muss, trete ich sozusagen in Vorkasse und beantrage dann bei meinem Broker die Rückerstattung der Selbstbeteiligung.
Tessa: Von Zuhause aus musste ich mich dann bei meinem Broker melden und meine Unterlagen einreichen. Ich konnte auf der Webseite meines Brokers einen „Case“ anlegen, in dem kurz der Tatbestand beschrieben und meine Unterlagen eingereicht werden mussten:
- Rückgabeprotokoll mit Vermerk
- Zahlungsnachweis
- Schadensbericht
- Kopie des Mietvertrags
- Rechnung mit Schadensveranschlagung
Bei aufwändigeren Schäden empfiehlt sich eine ausführliche Schadensrechnung
Man sollte unbedingt die zeitliche Frist in Erfahrung bringen. In der Regel hat man für das Einreichen der Unterlagen 4 Wochen Zeit. Meist wird dir eine Nummer zugewiesen und du erhälst eine Email sobald sich der Bearbeitungsstand der Rückzahlung verändert.
Es ist wichtig zuvor genau zu checken, was durch die Versicherung abgedeckt ist. Gerade in Destinationen wo besonders viele steinige Straßen sind, ist es zu empfehlen eine Unterboden- oder Glas- und Reifenschutzversicherung dazu zu buchen.