Die Mietwagenfahrt läuft wunderbar und dann auf einmal blinken die Alarmleuchten. Sie haben eine Panne. Doch wie ist das mit dem Mietwagen? Die größte Sorge sind in erster Linie die Kosten. Ist man entsprechend versichert und fällt genau jener Schaden, den man nun hat auch wirklich in die Versicherungsleistungen?
Vorgehen bei einer Panne mit dem MietwagenVorgehen bei einer Mietwagen-Panne
Grundsätzlich gilt bei einer Panne mit dem Mietwagen: Ruhe bewahren und ausschließlich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Falls Ihne hilfsbereite Autofahrer ihre Hilfe anbieten, lehnen Sie dankend ab. Zum einen ist das private Abschleppen in vielen Ländern genrell verboten und zum anderen sind Sie, damit ihr Versicherungsschutz greift, verpflichtet beim Mietwagen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit weitere Schäden ausgeschlossen werden können.
Zuallererst sollten Sie den Wagen am Straßenrand parken, ein Warndreieck aufstellen und die Warnweste anlegen. Fordern Sie Ihre Begleiter auf sich hinter der Leitplanke aufzuhalten oder einen anderen Platz in einer guten Entfernung zur Straße zu finden.
Im Anschluss daran kontaktieren Sie den Pannendienst („Breakdown-Service“). Die Telefonnummer finden Sie in Ihren Mietunterlagen, in den Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber im Auto.
Nachdem sich der Pannendienst um Sie gekümmert hat, erhalten Sie ein Ersatzfahrzeug von Ihrer Station.
Bei einer Panne mit dem Mietwagen zuerst das Warndreieck aufstellen
Wer trägt die Kosten einer Panne mit dem Mietwagen?Wer die Kosten trägt
Bei ca. 80% der Angeboten ist eine Pannenhilfe inkludiert. In den meisten Fällen läuft somit bei einer Panne alles für Sie völlig kostenfrei ab und Ihr Vermittler trägt die Kosten der Panne. Hierbei wird Ihnen die Rechnung der Pannenhilfe zugestellt und Sie müssen diese bei Ihrem Veranstalter einreichen.
In machen Fällen treten Sie in Vorkasse, erhalten aber nach Einreichen der Rechnung die Kosten zurück erstattet. HIer spricht man dann von der sogenannten „Rückerstattung der Selbstbeteiligung„.
Wie Ihr Fahrzeug bei einer Panne versichert ist, finden Sie in den Mietbedingungen oder in den AGB’s der Vermittler (TuiCars, SunnyCars, CardelMar…). Denn Vorsicht! Viele Vermieter schließen Motorschäden im Kleingedruckten oder in den AGB’s aus.
MietwagenCheck empfiehlt daher zu Beginn der Mietwagenbuchung genau zu recherchieren, welche Versicherungsleistungen inkludiert sind. Anbieter wie TuiCars und SunnyCars beispielsweise bieten auch den Versicherungsschutz des Motors an.
Doch auch hier gilt die grundlegende Unterscheidung für welchen Versicherungsschutz Sie sich vorab entschieden hatten:
Vollkasko mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung
Haben Sie bei Ihrer Mietwagenbuchung den Versicherungsschutz Vollkasko „ohne Selbstbeteiligung“ gewählt, so wird Ihnen im Fall einer Panne oder eines Schadens zwar der Schaden in Rechnung gestellt und Sie müssen diesen auch bei der Station vor Ort bezahlen, allerdings können Sie sich die Selbstbeteiligung zurück erstatten lassen. Dafür wenden Sie sich im Anschluss Ihrer Reise an Ihren Vermittler (SunnyCars, TuiCars, etc) und reichen dort die Rechnung ein.
Vollkasko ohne Rückerstattung der Selbstbeteiligung
Haben Sie bei Ihrer Mietwagenbuchung den Versicherungsschutz Vollkasko „mit Selbstbeteiligung“ gewählt, so müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Höhe der Kosten hängt dabei vom Schaden und von der Panne ab. Meistens entsprechen die Kautionen der Stationen vor Ort dem Betrag der Selbstbeteiligung, so dass Sie im Falle einer Panne oder eines Schadens Ihre Kaution nicht vollständig zurück erhalten.
Jedoch übersteigen die von Ihnen zu zahlende Kosten nicht die Selbstbeteiligung. Sind die Kosten höher, zahlt die Vollkasko-Versicherung den Rest.
Was tun, wenn es zu einem Unfall kommt?
Wichtige Informationen dazu finden Sie im Unfallratgeber