Von Nadine am 21. DEZEMBER 2016

Weihnachtsdekoration im Auto: Das ist erlaubt

Dies und Das

W eihnachtzeit ist die Zeit für Lichterketten, Deko-Engel und Christbaumkugeln: Die Vorgärten sind beleuchtet, die Fenster sind geschmückt und für viele soll die Weihnachtsstimmung auch im Auto Einzug halten. Doch Vorsicht: Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Wir haben alle Infos rund um die Weihnachtsdeko fürs Auto zusammengestellt.

Gerade in der Weihnachtszeit entdecken viele Ihre Begeisterung für das Schmücken und Dekorieren allerart. Hier sind der eigenen Kreativität keine Grenzen gesetzt. Doch möchte man nicht nur das heimische Wohnzimmer verschönen, sondern eben auch das eigene Auto, gibt es ein paar Regeln, die man beachten sollte.

Dekoration im Auto

Im Advent ist es keine Seltenheit, dass man ein Auto entdeckt, welches kleine Weihnachtskugeln oder Engelchen am Rückspiegel befestigt hat. Generell gilt laut StVO §23, dass der Fahrer eine freie Sicht sicherstellen muss. Daher dürfen keine allzu großen Weihnachtssterne, Tannenbäume oder Fensterbilder an den Scheiben oder auf der Hutablage angebracht werden, denn natürlich gilt: „safety first“.

Außerdem darf die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht eingeschränkt werden, denn auch das kann zu Unfällen führen. Plastik-Tannen oder Weihnachtsmänner, die nicht befestigt werden können, sind ebenfalls nicht erlaubt. Diese könnten bei einer Vollbremsung durch das Auto fliegen und so Mitfahrer verletzen oder den Fahrer dazu verleiten reflexartig nach ihnen zu greifen und so den Blick von der Straße zu nehmen.

Auch wir von MietwagenCheck sind begeistert von diesem Trend und möchten auf die weihnachtliche Dekoration im Auto nicht verzichten:

Dekoration auf dem Auto

Bei Adventskränzen, Nikolausmützen oder Rentier-Geweihen, die außen am Auto angebracht werden, gilt, was auch schon Fußball-Fans über ihre Fähnchen wissen: Reißt die Deko ab und sorgt beim nachfolgenden Verkehr für Schäden, zahlt die KFZ-Versicherung nicht.

Auch in der Instagram-Community ist dieser Deko-Trend bereits bekannt:

And how #seriously do you treat #christmas? #christmascar

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Zudem haben beispielsweise die Rentier-Geweihe keine offizielle Zulassung nach der StVO und dürfen nicht bei Geschwindigkeiten über 50 km/h verwendet werden. Damit dürfen Sie nicht während der Fahrt auf Autobahnen und Landstraßen angebracht werden. Außerdem dürfen die Fenster, an denen die Geweihe befestigt sind nicht während der Fahrt geöffnet werden, da sie sich leicht lösen können.

#christmas #santacar #italy

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Beleuchtung am und im Auto

Besonders bei Weihnachtsdekoration mit Beleuchtung muss aufgepasst werden: Lichter, die nur Dekoration sind, sind am und im Auto grundsätzlich nicht erlaubt! Denn diese können den Fahrer selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer ablenken.

Gerade im Winter, wenn es früh dunkel wird, sind zusätzliche Lichteffekte im Straßenverkehr gefährlich. Sie können zum Beispiel in der Frontscheibe reflektieren und somit den Fahrer irritieren. Da im Winter die Sicht sowieso oftmals schlecht ist und Regen und Nebel nicht selten sind, könnte mit einer internen Beleuchtung schon mal ein Ampelsignal übersehen werden. Das gilt etwa für Lichter im Inneren des Autos, die nach außen strahlen und aber auch für Leisten mit LED-Lämpchen, die außen am Wagen angebracht werden.

#christmascar #coolcars

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Wer mit einem weihnachtlich ausgeleuchteten Auto fährt, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen. Seit 2003 gibt es ein Gesetz das Lichtverstöße mit Bußgeld ahndet. Ursprünglich zielte es nur auf LKW-Fahrer ab, die ihre Fahrerkabinen reichlich mit Lichterketten und Leuchten dekoriert hatten, doch mittlerweile gilt es für alle Verkehrsteilnehmer.

Dekoration an der Antenne

Anhängsel wie etwa ein Plüsch-Engelchen für die Antenne sind grundsätzlich nicht verboten. Reißen sie allerdings unterwegs ab und werden dem nachfolgenden Verkehr hinderlich, kann auch das eine Strafe nach sich ziehen.

Aufkleber am Auto

Wer weihnachtliche Aufkleber nicht auf den Lack, sondern auf die Fenster kleben möchte, der sollte auch hier darauf achten, dass sie die Sicht nicht behindern. Außerdem ist Vorsicht bei der Heckscheibe geboten, denn Aufkleber, die von innen angebracht sind, können die Heizdrähte beschädigen.

Verkleidung als Fahrer

Wer an den Feiertagen selbst festlich als Nikolaus oder Weihnachtsmann verkleidet unterwegs ist, sollte wissen, dass bei einem Unfall das Tragen eines falschen Barts als Fahrlässigkeit ausgelegt wird. In diesem Fall droht ebenfalls der Verlust des Kaskoschutzes. Gleiches gilt auch beim Tragen von klobigen Stiefeln, dicken Mänteln und Nikolaus-Mützen. Sie dürfen am Steuer nur dann getragen werden, wenn sie die Bewegungsfreiheit und die Sicht des Fahrers nicht behindert.

Übersicht

Wann erlaubt? Mögliche Folgen?
Dekoration im Auto

Ist erlaubt wenn:

✓Freie Sicht

✓Bewegungsfreiheit

KFZ-Verzicherung zahlt nicht, wenn die Dekoration im Falle eines Unfalls das Fahrverhalten beeinträchtigt hat.
Dekoration auf dem Auto

Ist erlaubt wenn:

✓Freie Sicht

✓Fest montiert

KFZ-Verzicherung zahlt nicht, wenn sich die Dekoration löst und dadurch den nachfolgenden Verkehr behindert und/oder einen Unfall verursacht.
Dekoration an der Antenne

Ist erlaubt wenn:

✓Freie Sicht

✓Fest montiert

KFZ-Verzicherung zahlt nicht, wenn sich die Dekoration löst und dadurch den nachfolgenden Verkehr behindert und/oder einen Unfall verursacht.
Aufkleber außen und innen

Ist erlaubt wenn:

✓Freie Sicht

Aufkleber auf der Innenseite der Heckscheibe können die Heizdrähte beschädigen.
Beleuchtung am und im Auto Nie erlaubt! Bußgeld
Verkleidung als Fahrer

Ist erlaubt wenn:

✓Freie Sicht

✓Bewegungsfreiheit

KFZ-Verzicherung zahlt nicht, wenn die Verkleidung das Fahrverhalten beeinträchtigt und dadurch ein Schaden entstanden ist.

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