Viele schmücken gerne den Innenraum des Autos mit weihnachtlichen Accessoires wie kleinen Kugeln, Figuren oder Tannenzweigen. Laut StVO §23 muss jedoch die Sicht des Fahrers frei bleiben. Das bedeutet, dass jegliche Deko die Front- und Seitenscheiben nicht verdecken darf, damit Du in alle Richtungen klar sehen kannst. Auch der Rückspiegel darf nur mit kleinen und fest montierten Gegenständen dekoriert werden, da größere Elemente die Sicht einschränken können.
Vorsicht bei Kleinkram: Unbefestigte Gegenstände wie kleine Weihnachtsfiguren auf der Ablagefläche oder dem Armaturenbrett können bei plötzlichem Bremsen durch das Fahrzeug fliegen und Insassen gefährden. Idealerweise sicherst Du solche Dekorationselemente oder verzichtest darauf, um Unfälle zu vermeiden. Deine Bewegungsfreiheit am Steuer muss ebenfalls erhalten bleiben – also keine übergroßen Weihnachtsmänner oder Engelchen, die Dich in der Fahrerkabine einengen.
Dekoration am Auto
Ein beliebter Trend ist es, das Auto äußerlich weihnachtlich zu schmücken – zum Beispiel mit Rentier-Geweihen an den Fenstern oder einer Nikolausmütze auf dem Außenspiegel. Doch auch hier gelten strenge Regeln: Diese Deko-Elemente dürfen nicht die Sicht behindern und müssen fest genug montiert sein, um nicht bei der Fahrt abzufallen.
Rentier-Geweihe und andere Dekorationen, die außen am Auto befestigt sind, sind meist nur für niedrige Geschwindigkeiten zugelassen (in der Regel bis 50 km/h). Auf der Autobahn oder Landstraße solltest Du diese Dekorationen entfernen, da sie leicht abreißen und für den nachfolgenden Verkehr gefährlich werden können. Reißt die Deko ab und verursacht einen Schaden, zahlt die Kfz-Versicherung nicht – und Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Weihnachtliche Stimmung im Auto
Besonders zur Weihnachtszeit kommen viele auf die Idee, das Auto mit Lichterketten oder blinkenden LEDs zu dekorieren. Doch hier ist Vorsicht geboten: Jegliche Beleuchtung, die nach außen sichtbar ist, ist im Straßenverkehr strikt verboten. Zusätzliche Lichter können andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder verwirren und reflektieren möglicherweise in der Frontscheibe, was Deine Sicht einschränkt. Auch LED-Leisten am Wagen oder blinkende Deko im Innenraum sind nicht erlaubt und können sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Seit 2003 ist die Nutzung von zusätzlicher Beleuchtung, die nicht zur Fahrzeugausstattung gehört, bußgeldpflichtig – ursprünglich für Lkw-Fahrer gedacht, gilt dies inzwischen für alle Fahrzeuge.
Falls Du nicht auf leuchtende Deko verzichten möchtest, schalte die Lichter erst an, wenn Dein Auto sicher geparkt ist, und schalte sie aus, bevor Du losfährst.
Plüsch-Engelchen oder kleine Anhänger an der Antenne sind erlaubt, solange sie fest befestigt sind und während der Fahrt nicht abreißen können. Lose angebrachte Deko kann bei höheren Geschwindigkeiten abfallen und für den nachfolgenden Verkehr gefährlich werden. Ist das der Fall und es entsteht ein Schaden, übernimmt die Versicherung diesen nicht.
Achte auch auf die Größe: Große oder schwere Dekorationen an der Antenne sind problematisch, da sie die Aerodynamik beeinträchtigen und bei starkem Fahrtwind abbrechen könnten. Wähle daher leichte und kleine Anhänger, die sicher befestigt sind.
Weihnachtliche Aufkleber am Auto sind in Ordnung, solange sie die Sicht nicht behindern. Vor allem bei Fensterdekoration solltest Du darauf achten, dass die Aufkleber nicht die Front- oder Seitenscheiben verdecken. Die Heckscheibe ist ein besonders sensibler Bereich, da Aufkleber, die von innen angebracht sind, die Heizdrähte beschädigen können und dadurch die Entfrostung im Winter beeinträchtigen.
Wenn Du einen Mietwagen weihnachtlich dekorieren möchtest, solltest Du vermeiden, Aufkleber zu verwenden, die schwer zu entfernen sind. Rückstände können sonst zu Extrakosten bei der Rückgabe führen.
Als Weihnachtsmann unterwegs
An Weihnachten mit Nikolausmütze, Weihnachtsmann-Bart oder in klobigen Stiefeln ans Steuer? Grundsätzlich ist das nicht verboten, solange die Verkleidung Deine Sicht und Bewegungsfreiheit nicht einschränkt. Ein voluminöser Bart oder ein schwerer Mantel können jedoch als fahrlässig bewertet werden, falls es zu einem Unfall kommt und nachgewiesen wird, dass die Verkleidung Deine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt hat. In diesem Fall kann sogar der Kaskoschutz erlöschen.
Vermeide beim Fahren sperrige Kostüme und verzichte auf Teile, die das Sichtfeld einschränken könnten. Eine dezente Nikolausmütze ist in Ordnung, aber alles, was die Fahrsicherheit beeinträchtigt, solltest Du ablegen, bevor Du losfährst.
Dekoration | Erlaubt, wenn... | Mögliche Folgen bei Verstoß |
---|---|---|
Innenraum-Deko | ✓ Freie Sicht und Bewegungsfreiheit sichergestellt | Versicherung zahlt nicht, wenn Deko zu Unfällen führt |
Externe Deko (z.B. Geweihe) | ✓ Fest montiert und nur bei niedrigen Geschwindigkeiten | Haftung bei Schäden durch abfallende Teile |
Beleuchtung | ✗ Nicht erlaubt, auch keine sichtbare Innenraumbeleuchtung | Bußgeld und Versicherungsverlust möglich |
Antennen-Deko | ✓ Fest befestigt und nicht abreißbar | Versicherung zahlt nicht bei Schäden durch abgerissene Teile |
Fensteraufkleber | ✓ Keine Sichtbehinderung, Vorsicht an der Heckscheibe | Beschädigte Heizdrähte und eingeschränkte Sicht |
Verkleidung am Steuer | ✓ Keine Sicht- oder Bewegungsbehinderung | Verlust des Kaskoschutzes bei Unfall durch Einschränkungen |
Bereite Dich perfekt auf den Winter vor! In unserem Artikel „Die wichtigsten Winterhelfer fürs Auto“ erfährst Du alles über unverzichtbare Ausrüstung, und wie Du auch auf glatten Straßen sicher unterwegs bist, zeigen wir Dir in unseren Tipps für das Autofahren bei Glatteis. So bist Du in jeder Situation bestens gerüstet!