Die Bezeichnung für die neue EU-Verordnung ECE R129, auch i-Size-Norm genannt, ist seit Juli 2013 in Kraft. Die wesentliche Änderung mit i-Size liegt in der Klassifizierung: Diese wird mit i-Size nun nach der Größe des Kindes und nicht mehr nach Gewicht erfolgen.
Gleichzeitig wird damit das Isofix-System für alle Kindersitze verpflichtend. Das System ist eine genormte, feste Verbindung zwischen Kindersitz und Fahrzeug, die vor allem den sicheren Einbau des Kindersitzes erleichtern und so Einbaufehler minimieren soll. Dafür muss Ihr Fahrzeug über Haltebügel an den Sitzen verfügen, in denen ein geeigneter Kindersitz sicher verankert werden kann. In Deutschland wird die Regelung voraussichtlich 2018 verpflichtend.
Damit ein Kindersitz optimal zu Ihrem Kind passt, muss das gewählte Modell auf die Größe, das Gewicht und das Alter des Kindes abgestimmt sein. Aus diesem Grund existieren genormte Kindersitz-Gruppen, die wir Ihnen in der folgenden Übersicht vorstellen möchten.
Kinder wachsen unterschiedlich schnell und sie sind im selben Alter meist auch unterschiedlich schwer. Es ist also wichtig, dass der Sitz zu Ihrem Kind passt (nicht zur Norm).
Die Grafik erfasst Kinder nach Alter und ordnet das laut Statistik dem Alter entsprechende Gewicht zu – und für die i-Size Norm auch die Körpergröße. Beachten Sie aber bitte, dass es sich hierbei um Mittelwerte handelt.
Normgruppen | Gewichtsklasse | Alter | Größe | Ausrichtung des Sitzes |
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i-Size | bis max. 23 kg | Geburt bis 4 Jahre | 40 bis 105 cm | gegen Fahrtrichtung (Babyschale) |
Gruppe 0 | bis 10 kg | Geburt bis 1 Jahr | bis 75 cm | gegen Fahrtrichtung (Babyschale) |
Gruppe 1 | 9 bis 18 kg | 1 bis 4 Jahre | 75 cm bis 100 cm | gegen Fahrtrichtung (ab 15. Monat Ausrichtung in Fahrtrichtung zulässig) |
Gruppe 2 | 15 bis 36 kg | 3,5 bis 7 Jahre | bis 125 cm | zumeist in Fahrtrichtung |
Gruppe 3 | 22 bis 36 kg | 7 bis 12 Jahre | bis 150 cm | in Fahrtrichtung |
Sollten Sie sich für einen mitwachsenden Kindersitz interessieren ist vielleicht die folgende Übersicht für Sie hilfreich:
Mitwachsend | Gewichtsklasse | Alter | Größe | Ausrichtung des Sitzes |
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Gruppe 0+ | bis 13 kg | Geburt bis 15 Monate* | bis 90 cm | gegen Fahrtrichtung (Babyschalen) |
Gruppe 0+ /1 | bis 18 kg | Geburt bis 4 Jahre | bis 100 cm | gegen Fahrtrichtung (ab 15. Monat Ausrichtung in Fahrtrichtung zulässig) |
Gruppe 1/2 | 9 bis 25 kg | 1 bis 7 Jahre | 75 cm bis 125 cm | gegen Fahrtrichtung (ab 15. Monat Ausrichtung in Fahrtrichtung zulässig) |
Gruppe 1/2/3 | 9 bis 36 kg | 1 bis 12 Jahre | 75 cm bis 150 cm | zumeist in Fahrtrichtung |
Gruppe 2/3 | 22 bis 36 kg | 7 bis 12 Jahre | 95 cm bis 150 cm | in Fahrtrichtung |
*Hierbei handelt es sich um Sitze, die nach i-size zugelassen sind. Sitze die nach ece verkauft werden, sind davon nicht betroffen. Genaue Informationen rund um mögliche Modelle erhalten Sie im jeweiligen Fachgeschäft.
Kinder, die kleiner als 150 cm sind müssen bis zu ihrem 12. Geburtstag (Österreich: 14. Geburtstag) mit Kindersitzen gesichert werden! (StVO, § 21, Absatz 1a)
Sofern das Kind mit 12 Jahren die geforderte Körpergröße noch nicht erreicht hat, ist ein Kindersitz zwar nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, Experten empfehlen allerdings die Verwendung einer Sitzerhöhung, bis die Größe des Kindes den korrekten Verlauf des Fahrzeuggurtes zulässt.
Mit der neuen EU-Regelung, gilt seit 2013, dass Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten entgegen der Fahrtrichtung zu transportieren sind. Experten raten sogar dazu, Kinder wesentlich länger (am besten bis zu einem Alter von drei Jahren) entgegen der Fahrtrichtung im Auto zu platzieren. So wird der schwere Kopf von Kleinkindern bei einem Frontalaufprall wesentlich besser geschützt. Denn erst ab dem dritten Lebensjahr ist die Nackenmuskulatur eines Kindes stark genug, um auch bei einer Vollbremsung den Kopf aus eigener Kraft aufrecht zu halten.
Sollten Sie Ihr Kleinkind in der "Babyschale" auf dem Beifahrersitz platzieren wollen, müssen Sie unbedingt den Airbag ausschalten!
Möchten Sie einen neuen Kindersitz kaufen, empfehlen wir Ihnen Auto und Kind gleich mitzunehmen. Denn nicht jedes Kind passt pauschal in einen Sitz seiner Gewichtsgruppe und ebenso passt natürlich nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug.
Die angegebenen Werte sind lediglich Mittelwerte und sollen Ihnen dabei helfen eine passende Vorauswahl zu treffen. Daher nehmen Sie ihr Kind unbedingt zum Kauf mit und lassen Sie es Probesitzen.
Zugelassene Kinderautositze sind mit einem orangefarbenem i-Size (UN R129) Etikett versehen. Dies sind nach der aktuellsten EU-Sicherheitsverordnung getestet. Kinderautositze können auch mit dem orangefarbenen ECE R44/04 Etikett ausgezeichnet sein, welches die gesetzlichen Mindestanforderungen gewährleistet. Kindersitze mit dem ECE R 44/03 Zulassungsetikett erfüllen lediglich die Anforderungen einer älteren Verordnung.
Die Idee einen einzigen Sitz für die gesamte Kindheit kaufen zu können klingt für Eltern selbstverständlich sehr verlockend. So gibt es sogenannte All-In-One Sitze, die von der Geburt bis zum zwölften Lebensjahr mit dem Kind mitwachsen (Gruppe 0+/1/2/3). So ist beispielhaft für Kinder in den Normgruppen 1 und 2 zu beachten, dass statistisch gesehen bereits jedes vierte vierjährige Kind das Gewichtslimit von 18 Kilogramm überschreitet und sogar jedes zweite sechsjährige Kind schwerer als 25 kg ist. Hier eigent sich also ein mitwachsender Kindersitz. So lassen sich Breite, Höhe und Gurtverlauf optimal anpassen.
Genereller Nachteil mitwachsender Kindersitze ist die Tatsache, dass ihr Korpus für größere Kinder gebaut ist. Bei Kleinkindern kann das zu Abstrichen führen in der Sicherheit. Aktuelle Tests stellen fest, dass Universalsitze Kinder häufig nur ausreichend beim Frontalcrash schützen. Auch die Handhabung eignet sich nicht bei Kleinkindern. Die Schalen sind häufig sperrig und schwer. Babyschalen sind da deutlich handlicher und fürs Mitnehmen mit einem Henkel ausgestattet.
So ist es generell also meist die bessere Entscheidung, für Neugeborene zunächst eine Babyschale zu nutzen und auf einen größeren, mitwachsenden Sitz umzusteigen, wenn das Kind herausgewachsen ist.
Achtung bei Sitzerhöhern ohne Rückenlehne, denn diese erwiesen sich im Crashtest als mangelhaft. Hier fehlt der Schutz beim Seitenaufprall. Eine Alternative sind mitwachsende Sitze, oder Sitzerhöhungen mit Rücken- oder Schlafstützen.
Am besten sind die lieben Kleinen auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz geschützt. Aber Vorsicht: Vergessen Sie nicht die Kindersicherung zu aktivieren. Mit Dreipunktgurt ist auch der Platz in der Mitte optimal mit freier Sicht nach vorne und unproblematisch.
Natürlich müssen Kinder auch im Mietwagen ausreichend gesichert werden. Deswegen bieten viele Vermieter Kindersitze als Extras gegen eine zusätzliche Gebühr an. Möchten Sie dieses Angebot nutzen, geben Sie das direkt bei Ihrer Buchung an. Können Sie anhand der Mietbedingungen nicht erkennen, ob Kindersitze angeboten werden, stellen Sie über das Feld „Mitteilung an Ihr Service-Team“ eine unverbindliche Anfrage.
In jedem Fall erkundigen sich unsere Mitarbeiter für Sie bei dem ausgewählten Vermieter, ob eine entsprechende Kindersicherung zur Verfügung steht. Nach der Rücksprache mit dem entsprechenden Partner bekommen Sie eine Bestätigung Ihrer Kindersitz-Buchung.
Sollte keine passende Kindersicherung verfügbar sein, empfehlen wir Ihnen einen eigenen Kindersitz mitzunehmen.
Nicht jeder Kindersitz passt in jedes Auto. Versichern Sie sich daher bei der Auswahl des Mietwagens, dass Ihr Kindersitz in das gewählte Fahrzeug passt.
Befestigen Sie den Kindersitz fest und achten Sie auf einen richtigen Gurtverlauf – Schultergurte müssen sauber über die Schulter und möglichst mittig über das Schlüsselbein gelegt werden. Ein Beckengurt sollte so tief wie möglich über der Leistenbeuge liegen.
Stellen Sie immer sicher, dass der Gurt stramm gezogen ist: Lockere Gurte bieten Ihrem Kind nicht die nötige Sicherheit. Wenn Sie Ihren Lieblingen mehr Komfort verschaffen wollen, benutzen Sie Schlafkissen oder Nackenhörnchen.
Regelung zum Reisen mit Kindern innerhalb der EU
Seit Juni 2012 sind Kindereinträge im Pass der Eltern ungültig. Kinder benötigen bei Grenzübertritten also einen eigenen Kinderreisepass. Im Schengenraum genügt auch der Personalausweis für Kinder.