
Obwohl die meisten Mietwagenanbieter in Deutschland und im europäischen Ausland ihre Fahrzeuge mit Winterreifen ausstatten, sind diese gesetzlich nicht immer dazu verpflichtet. Das bedeutet im Klartext, dass der Fahrer der Winterreifenpflicht unterliegt, der er in jedem Fall nachkommen muss. Deshalb lohnt es sich, genauer über länderspezifische Winterreifenregelungen Bescheid zu wissen, um gewappnet zu sein und im Zweifelsfall keine Bußgeldzahlungen leisten zu müssen.
Schauen Sie deshalb genauer hin: Welche Regelungen gelten im Ausland bezüglich Winterreifen?
In unserem Winterreifen – ABC finden Sie Informationen zu aktuellen Winterreifen- Bestimmungen:
Land | Winterreifenregelung |
---|---|
Albanien | Keine Winterreifenpflicht |
Belgien | Keine Winterreifenpflicht |
Bosnien-Herzegowina | Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 15. April |
Bulgarien | Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen |
Dänemark | Keine Winterreifenpflicht |
Estland | Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 1. März |
Finnland | Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 28. Februar. In Lappland bereits von Mitte Oktober bis Ende April |
Frankreich | Keine Winterreifenpflicht; eventuelle Anordnung von Winterreifen im Gebirge |
Großbritannien | Keine Winterreifenpflicht |
Irland | Keine Winterreifenpflicht |
Island | Winterreifenpflicht ab dem 1. November bis 15. April (Änderungen möglich) |
Italien | Winterreifenpflicht kann bei bestimmten Witterbedingungen kurzfristig angeordnet werden |
Kroatien | Keine Winterreifenpflicht |
Lettland | Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zwischen 1. Dezember und 1. März |
Niederlande | Keine Winterreifenpflicht |
Norwegen | Keine Winterreifenpflicht, jedoch sehr zu empfehlen! |
Österreich | Zwischen dem 1. November und 15. April müssen bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifen angebracht werden |
Portugal | Keine Winterreifenpflicht |
Schweiz | Keine Winterreifenpflicht; Winterreifen werden bei winterlichen Verhältnissen empfohlen, um keine Strafzahlung bei Behinderung anderer leisten zu müssen |
Spanien | Keine Winterreifenpflicht |
Slowenien | Zwischen 15. November und 15. März müssen Fahrzeuge bis 3,5 t auf mit Winterreifen ausgestattet sein |
Tschechien | Winterreifen sind für Fahrzeuge bis 3,5 t Pflicht, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
Zypern | Keine Winterreifenpflicht |
Achtung:
Falls Sie vorhaben, eine Ländergrenze zu überqueren könnte es passieren, dass plötzlich andere Regelungen bezüglich der Winterreifenpflicht herrschen – da Sie Grenzfahrten jedoch grundsätzlich mit dem Vermieter abklären sollten, fragen Sie einfach gleich nach den Regelungen für die Bereifung. Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie einfach unser Service-Team!
Das Mietwagencheck-Team wünscht Ihnen eine sichere und unbeschwerte Fahrt durch den Winter!
