Von Nadine am 22. JANUAR 2015

Neuerungen 2015 für Autofahrer und Mietwagen-Fahrer in Deutschland und Nachbarländern

Verkehrsregeln

A uch im Jahr 2015 gibt es so manche Neuerungen im Straßenverkehr. Doch nicht nur in Deutschland ändern sich die Richtlinien für Autofahrer, sondern auch in den Nachbarländern Österreich, Frankreich, Italien und der Schweiz. MietwagenCheck hat für Sie eine Übersicht zusammengestellt, die Sie als Autofahrer kennen sollten. Deutschland: eCall-Pflicht Seit Anfang des Jahres ist das automatische
Auto als Deutschland Flagge

Neuerungen in Deutschland

eCall-Pflicht

Seit Anfang des Jahres ist das automatische Notrufsystem eCall in allen Neuwagen Pflicht. Wenn die eingebauten Sensoren einen Zusammenstoß registrieren, stellt das System automatisch eine Verbindung zur nächsten Notrufzentrale unter der Nummer 112 her. Dabei werden Zeitpunkt des Unfalls, der genaue Standort des Fahrzeugs und die Fahrtrichtung an die Notrufzentrale übermittelt.

eCall kann aber auch manuell per Knopfdruck ausgelöst werden. Beispielsweise durch Zeugen, die zum Unfallort hinzukommen.

E-Mobilitätsgesetz tritt in Kraft

Im Frühjahr 2015 tritt das neue Elektromobilitätsgesetz in Kraft, das den Fahrern von Elektroautos Vorteile bescheren wird. Vorgesehen ist, dass erlaubte Befahren von Busspuren, kostenlose Parkmöglichkeiten an ausgewiesenen Flächen und spezielle Zufahrtsrechte. Die jeweiligen Privilegien werden allerdings von den Städten selbst entschieden.

Umweltzonen werden ausgeweitet

Einige Städte weiten Ihre Umweltzone aus. Beispielsweise die Stadt Siegen in NRW richtet neuerdings eine Umweltzone ein. Nur noch Fahrzeuge, die mit einer grünen Plakette ausgestattet sind, sind zur Einfahrt berechtigt. In der Fahrradstadt Münster werden die Einfahrtsbedingungen verschärft. Letztes Jahr durfte noch mit einer gelben Plakette durch die Innenstadt gefahren werden – dies ist dieses Jahr nur noch mit der grünen Plakette möglich. Gleiches gilt für die Stadt Schramberg in Baden-Württemberg. Auch hier darf man nur noch mit der grünen Plakette in die Innenstadt fahren.

Pilotversuch des Projekts „Section Control“ in Niedersachsen

Wer nach Niedersachsen fährt, sollte ab Mitte des Jahres 2015 besser langsam fahren. Auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen wird ein Pilotprojekt durchgeführt, das in einem Zeitraum von 18 Monaten die Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen berechnet. Statt mit einem stationären Blitzer, wird die Geschwindigkeit in einem Abschnitt von drei Kilometern erfasst und der Temposünder anhand eines Durchschnittswertes bestraft. Die Anlagen werden an besonders unfallträchtigen Strecken aufgestellt.

Schwarzfahren wird teurer

Wer statt eines Mietwagens oder dem eigenen Auto auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigt, sollte wissen, dass Schwarzfahren ab dem 1. Januar 2015 um 50% teurer geworden ist. Früher mussten bei einer Fahrt ohne gültigen Fahrschein lediglich 40 Euro bezahlt werden, mittlerweile kostet die fahrscheinfreie Fahrt 60 Euro.

Auto als Österreich Flagge

Neuerungen in Österreich

Preise für Vignetten steigen

Wer auf österreichischen Straßen unterwegs ist, sollte wissen, dass die Preise für Vignetten an den Verbraucherpreisindex angepasst wurden. Damit sind sie seit 2015 ca. 2.1% teurer. Das bedeutet: Die PKW-Jahresvignette kostet nun 84,40 Euro (statt zuvor 82,70 Euro). Die zwei-Monatsvignette kostet nun 25,30 Euro und die 10-Tages-Vignette 8,70 Euro.

Auto als Schweiz Flagge

Neuerungen in der Schweiz

Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherung

Zum Jahresbeginn 2015 wurde in der Schweiz ein obligatorischer Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherungen eingeführt. Dies bedeutet, dass Schäden, die in einem fahrunfähigen Zustand oder durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht werden nicht von der Versicherung gedeckt werden.

Auto als Frankreich Flagge

Neuerungen in Frankreich

In Frankreich müssen Motorradfahrer auch tagsüber das Licht einschalten. Autofahrern wird es lediglich empfohlen.

Auto als Italien Flagge

Neuerungen in Italien

In Italien wurden zum 1. Januar die Bußgelder für Straßenverkehrsverstöße dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst.

Zudem treten folgende Regelungen in Kraft:

  • Lebenslanger Führerscheinentzug bei sehr schweren Verkehrsunfällen (zum Beispiel bei Unfällen mit Todesfolge oder Unfällen unter Drogeneinfluss).
  • Einführung von „rosa Parkzonen“ für Schwangere und Frauen mit kleinen Kindern.
  • Bußgelder für Parkzeitüberschreitungen orientieren sich künftig an der Dauer der Überschreitung.
  • Roller mit einem Hubraum der größer als 120 Kubikzentimeter ist, dürfen seit diesem Jahr auch auf der Autobahn fahren.
  • Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder dürfen von nun an die Busspur benutzen.

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