
Unter einer Rettungsgasse versteht man eine freibleibende Gasse zwischen den Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße, die es Einsatzfahrzeugen ermöglicht, schneller an die Unfallstelle zu kommen.
Sobald es zu stockendem Verkehr oder Staubildung auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen kommt, muss die Rettungsgasse sofort gebildet werden. Es ist egal, ob es sich um eine zwei-, drei-, oder vierspurige Fahrbahn handelt.
Befindet man sich auf der rechten Spur, muss man sich so weit wie möglich an der rechten Fahrbahnseite einordnen, wobei hierbei auch der Pannenstreifen befahren werden soll. Auf der linken Spur lautet die Devise: möglichst weit an den linken Fahrbahnrand fahren.
Bei mehrspurigen Fahrbahnen soll die Rettungsgasse in Österreich und Deutschland zwischen der am weitesten linken und der vorletzten Spur gebildet werden.
Ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer
Bildet man keine Rettungsgasse und behindert in weiterer Folge vielleicht auch noch Einsatzfahrzeuge, muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Während es sich in Deutschland hierbei um mindestens 20 Euro handelt, fallen in Österreich Bußgelder bis zu 2.180 Euro an.
- Deutschland, Österreich und Tschechien (verpflichtend)
- Schweiz und Slowenien (eine freiwillige Bildung wird empfohlen)